Vor dem Bau
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung beim Hausbau?
In den meisten Fällen nicht. Fast alle normalen Rechtsschutzversicherungen schließen Streit rund um Planung, Bau und Umbau aus. Hier erfahren Sie, woran Sie das in Ihrem Vertrag erkennen und wie Sie die Lücke rechtzeitig schließen.
Das Wichtigste in Kürze
- Normale Rechtsschutz-Tarife enthalten fast immer einen Baurisiko-Ausschluss.
- Betroffen ist Streit mit Baufirma, Handwerkern, Architekt, Bauträger und Baubehörde.
- Ein Bauherren-Rechtsschutz schließt die Lücke, aber nur, wenn er vor Baubeginn bzw. vor dem Notartermin beginnt.
Der Baurisiko-Ausschluss: Warum Ihre Versicherung nicht zahlt
Wer eine private Rechtsschutzversicherung hat, fühlt sich oft auch beim Hausbau abgesichert. Genau dieser Bereich ist in den meisten Verträgen aber ausgeschlossen. Versicherer nennen das den Baurisiko-Ausschluss. Er steht in den Versicherungsbedingungen, meist im Abschnitt „Was ist nicht versichert?“.
Der Grund ist einfach: Bauprojekte haben hohe Streitwerte, dauern lange und führen überdurchschnittlich oft zum Streit. Ein Tarif mit niedrigem Jahresbeitrag ist dafür nicht kalkuliert.
Die genaue Formulierung unterscheidet sich je nach Versicherer. Ausgeschlossen sind meist Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- der Planung und Errichtung eines Gebäudes, zum Beispiel Streit mit Baufirma, Generalunternehmer oder Handwerkern
- genehmigungspflichtigen Umbauten und größeren Sanierungen
- Fehlern von Architekten, Statikern oder Bauleitern
- dem Kauf eines Baugrundstücks und in der Regel auch dem Kauf vom Bauträger
- der Finanzierung des Bauvorhabens
Ob der Kauf einer gebrauchten Immobilie betroffen ist, hängt vom Tarif ab. Geht es um verschwiegene Mängel nach dem Kauf, lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen.
So prüfen Sie Ihren eigenen Vertrag
- Bedingungen heraussuchen. Sie gehören zu Ihrem Versicherungsschein und heißen meist „ARB“ (Allgemeine Rechtsschutz-Bedingungen). Viele Versicherer stellen sie im Kundenportal als PDF bereit.
- Nach Stichworten suchen: „Baurisiko“, „Planung“, „Errichtung“, „genehmigungspflichtige bauliche Veränderung“.
- Zusatzbausteine prüfen. Gibt es einen Baustein für Bauvorhaben? Wenn ja: mit welcher Deckungssumme und welcher Wartezeit?
- Im Zweifel schriftlich nachfragen, ob Ihr konkretes Vorhaben versichert ist. Eine schriftliche Antwort hilft später, falls es zum Streit kommt.
Was ein Streit am Bau kosten kann
Bei einem Bauprozess zahlen Sie den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und Gutachten. Verlieren Sie, kommen die Anwaltskosten der Gegenseite dazu. Beispiele aus der Beratungspraxis, jeweils mit dem Kostenrisiko bis einschließlich erster Instanz:
| Fall | Streitwert | Kostenrisiko |
|---|---|---|
| 70 Mängel bei der Abnahme eines Neubaus | 120.000 € | 15.614 € |
| Falscher Baugrund, Haus nicht bewohnbar | 250.000 € | 23.717 € |
| Bauverzug und strittige Abschlagszahlung | 410.000 € | 31.124 € |
Dazu kommt die Zeit: Bauprozesse ziehen sich oft über mehrere Jahre. In dieser Zeit laufen Kreditzinsen und Miete weiter. Wie hoch das Risiko bei Ihrer Bausumme ist, zeigt der Rechner auf der Startseite.
Zusatzbaustein oder eigener Bauherren-Rechtsschutz?
Einige Versicherer bieten das Baurisiko als Zusatzbaustein zur Privat-Rechtsschutzversicherung an. Achten Sie dabei auf drei Punkte:
- Deckungssumme: Reicht sie für einen Bauprozess? Zusatzbausteine sind oft auf wenige tausend Euro begrenzt.
- Wartezeit: Häufig gelten mehrere Monate. Streit, der in dieser Zeit entsteht, ist nicht versichert.
- Begrenzung: Gilt die Summe pro Streitfall oder für den ganzen Vertrag? Bei einem Bau gibt es oft mehrere Streitpunkte gleichzeitig.
Ein eigenständiger Bauherren-Rechtsschutz ist genau für ein Bauvorhaben gemacht. Der Tarif, den ich anbiete, bietet:
| Wartezeit | keine |
| Deckung | 100.000 € je Rechtsschutzfall, jeder Streit einzeln |
| Laufzeit | bis 5 Jahre oder Einmalprämie für die gesamte Bauzeit |
| Versicherbar | Neubau, Kauf vom Bauträger, Kauf einer Bestandsimmobilie, Sanierung |
| Beitrag | ab 144 € im Jahr, abhängig von der Bausumme |
Rechenbeispiele für verschiedene Bausummen finden Sie im Artikel Bauherren-Rechtsschutz: Kosten und wann er sich lohnt.
Der wichtigste Punkt: rechtzeitig abschließen
Der Schutz muss beginnen, bevor gebaut wird. Beim Kauf vom Bauträger gilt: bevor der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist. Ist der Bau schon gestartet oder der Streit schon da, lässt er sich nicht mehr versichern.
Wann genau es zu spät ist und welche Ausnahmen gelten, lesen Sie im Artikel Bauherren-Rechtsschutz nach Baubeginn: Geht das noch?
Beantragen können Sie den Bauherren-Rechtsschutz bis zu ein Jahr im Voraus. Am besten kümmern Sie sich darum, sobald Finanzierung und Bauvertrag konkret werden. Was sonst noch vor Baubeginn erledigt sein sollte, steht in der Checkliste vor dem ersten Spatenstich.
Kann ich mich noch absichern?
Drei Fragen, zehn Sekunden: Der Schutz-Check zeigt, ob ein Abschluss bei Ihrem Vorhaben noch möglich ist.
Häufige Fragen
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Streit mit dem Bauträger?
Bei den meisten normalen Tarifen nicht. Der Kauf vom Bauträger fällt in der Regel unter den Baurisiko-Ausschluss. Abhilfe schafft ein Bauherren-Rechtsschutz, der vor dem Notartermin beginnt.
Kann ich den Bauherren-Rechtsschutz noch abschließen, wenn der Bau schon läuft?
Nein. Der Schutz muss vor Baubeginn beginnen. Beim Kauf vom Bauträger zählt der Notartermin: Er darf beim Versicherungsbeginn noch nicht stattgefunden haben, auch wenn schon gebaut wird. Mehr dazu im Artikel Rechtsschutz nach Baubeginn.
Brauche ich den Schutz auch bei einer Sanierung?
Bei größeren Sanierungen und Umbauten ja, denn auch sie fallen meist unter den Baurisiko-Ausschluss. Für Projekte bis 80.000 Euro gibt es einen Tarif mit fester Einmalprämie ab 325 Euro.
Ersetzt der Bauherren-Rechtsschutz meine private Rechtsschutzversicherung?
Nein. Er ergänzt sie und deckt gezielt Streitigkeiten rund um Ihr Bauvorhaben ab. Für Arbeit, Verkehr oder Mietrecht bleibt Ihre bisherige Rechtsschutzversicherung zuständig.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.