Baustelle
Bauherren Rechtsschutz · Dein Partner beim Bauen

Ihr Recht.
Ihr Bau.

Jeder zweite Hausbau endet im Streit. Mängel, Verzögerungen, falsche Abrechnungen – und plötzlich stehen Sie allein gegen Architekten, Baufirmen und Behörden. Wir kämpfen für Sie.

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Sofort.
Keine Wartezeit — Schutz ab
dem ersten Tag des Vertrags
Deckung je Rechtsschutzfall —
Wir übernehmen Anwalt & Gericht

Jeder Bauherr
trägt ein Risiko.

Hausbau ist komplex. Hundert Entscheidungen. Hundert Beteiligte. Irgendwann geht etwas schief. Und dann steht man allein da — gegen Baufirmen, Architekten, Behörden mit ihren Anwälten.

Wichtige Rechtsschutz-Ergänzung: Branchenüblich sind Baurisiken aus normalen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen und müssen separat über den Bauherren-Rechtsschutz abgesichert werden.

Meldezeitraum bis zu 8 Jahre

1 J.
vor Vertragsabschluss¹
5 J.
versicherter Zeitraum
3 J.
Nachmeldefrist²
8 J.
gesamt

¹ Schadensfälle, die bis zu 1 Jahr vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, können gedeckt sein (wenn beim Abschluss nicht bekannt). ² Nach Ablauf der 5-jährigen Laufzeit haben Versicherungsnehmer 3 weitere Jahre zur Nachmeldung.

01

Baumängel & Pfusch am Bau

Risse im Mauerwerk, undichte Dächer, fehlerhafte Wärmedämmung. Ursachen sind häufig nur durch teure Sachverständigengutachten zu ermitteln. Ohne Schutz tragen Sie alle Verfahrenskosten allein.

02

Planungsfehler von Architekten

Falsch berechneter Baugrund, fehlerhafte Kostenpläne, mangelhafte Bauaufsicht. Architekten haften — aber der Weg dorthin kostet Zeit und Geld.

03

Sanierung & Umbau

Größere Sanierungsmaßnahmen sind teuer und anfällig für Fehler. Schützen Sie sich, damit Ihre Finanzierung durch Mehrkosten aus Nachbesserungen nicht gefährdet wird.

04

Kauf einer Gebrauchtimmobilie

Verschwiegene Mängel, arglistige Täuschung, nachträglich entdeckte Schäden — auch beim Immobilienkauf greift der Bauherren-Rechtsschutz.

Das passiert täglich.
Die Zahlen sprechen klar.

Echte Fälle aus unserer Beratungspraxis. Angegeben ist das Kostenrisiko bis einschließlich erster Instanz.

SW: 410.000 € Kosten: 31.124 €

Bauverzug & Bezugsfertigkeitsrate

Baufirma meldet 3 Monate Verzögerung — und fordert trotzdem die Bezugsfertigkeitsrate. Der Bauherr will per einstweiliger Verfügung klagen. Die Baufirma verweist ihrerseits auf Baumängel als Ursache der Verzögerung.

Neubau
SW: 250.000 € Kosten: 23.717 €

Falscher Baugrund — Haus unbewohnbar

Architekt übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Das fertige Haus weist wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel auf und kann nicht bezogen werden.

Planungsfehler
SW: 244.000 € Kosten: 8.297 €

Hausschwamm-Befall verschwiegen

Nach dem Kauf eines vermieteten Zweifamilienhauses wird umfangreicher Hausschwamm-Befall unter frisch verlegten Dielen entdeckt. Begründeter Verdacht auf vorsätzliches Verschweigen des Mangels.

Gebrauchtimmobilie
SW: 120.000 € Kosten: 15.614 €

70 Mängel bei der Abnahme

Bei der Abnahme eines Neubaus ergibt sich eine Mängelliste mit mehr als 70 Punkten. Ein gerichtlicher Sachverständiger soll klären, ob alle Arbeiten korrekt ausgeführt wurden.

Neubau
SW: 80.000 € Kosten: 12.530 €

Verschimmelter Dachstuhl

Zwei Jahre nach Errichtung des neuen Dachstuhls wird Schimmelpilz am Holzgebälk entdeckt. Untersuchungen ergeben: Das Gebälk war beim Einbau bereits pilzbelastet. Mehrfache Fristensetzung erfolglos.

Umbau
SW: 21.700 € Kosten: 22.235 €

Unzuverlässige Baufirma

Firmeninhaber erscheint trotz Zusage nicht zur Bauaufsicht. Zum Winterbeginn erfolgt keine Absicherung der Baustelle gegen Kälte und Feuchtigkeit. Mehrere Probleme häufen sich an. Kostenrisiko übersteigt sogar den Streitwert.

Umbau
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Bau-/Kauf-/Sanierungssumme inkl. Grundstückskosten

80.000 €3.000.000 €
⚠ Die Grundstückskosten müssen zur Bausumme hinzugerechnet werden.
Jahresbeitrag
750 €
p.a. · Laufzeit 5 Jahre
Bausumme300.000 €
Gesamtprämie3.750 €
Deckungssumme100.000 € / Fall
Selbstbehalt250 € / 400 €
WartezeitKeine ✓

Bauherren-Rechtsschutz to go

Für Sanierungsmaßnahmen und kleinere Bauvorhaben bis 80.000 € — mit festen Einmalprämien. Einfach, schnell, günstig.

325 €
Einmalprämie
Bis 20.000 € Bausumme
SB 250 / 400 €
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Bis 50.000 € Bausumme
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Bis 80.000 € Bausumme
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Ideal für Heizungsmodernisierung, Fensteraustausch, Dachsanierung und andere kleinere Sanierungsmaßnahmen.

Marktvergleich

Anbieter im
Vergleich.

Bauherren-Rechtsschutz ist nicht gleich Bauherren-Rechtsschutz — die Unterschiede bei Preis, Deckung und Bedingungen sind erheblich.

Kriterium
ab 144 € pro Jahr · eigenständig Bauherren RS
nur als Baustein Premium im Privatrechtsschutz ARAG
nur als Baustein FREE im Privatrechtsschutz DEURAG
nur als Baustein Premium im Privatrechtsschutz Roland
Eigenständiges Produktkein Kombi-Zwang
Ja
Nur als Zusatz
Nur als Zusatz
Nur als Zusatz
Wartezeit
Keine
6 Monate
12 Monate
6 Monate
Deckungssummeje Rechtsschutzfall
100.000 € / Fall
10.000 € / Vertrag
5.000 € / Vertrag
5.000 € / Fall
Mehrfachdeckungmehrere Fälle parallel
Ja, pro Streitfall
Gedeckelt
Gedeckelt
Begrenzt
Einmalprämiefür gesamte Bauzeit
Ja
Nein
Nein
Nein
LaufzeitBauzeit-Schutz
Bis 5 Jahre
Vertragslaufzeit
Vertragslaufzeit
Vertragslaufzeit
Partner-Kanzleireduzierter Selbstbehalt
Ja (−150 € SB)
Nein
Nein
Nein
To-go Kleintarifefür Sanierungen ab 325 €
Ja
Nein
Nein
Nein
Testbewertungtransparent-beraten.de 2024
8,2 – sehr gut
5,9 – befriedigend
4,9 – befriedigend
Kosten im Vergleich

Was passiert
im Ernstfall?

Basierend auf Ihrer gewählten Bausumme — ein realistischer Vergleich zwischen dem Schutzfall mit unserem Rechtsschutz und den Kosten, die Sie ohne Versicherung selbst tragen müssten.

75 %
aller Neubauten haben innerhalb von 5 Jahren Baumängel
BSB / IfB Studie 2024
38 %
der Bauherren enden in einem echten Rechtskonflikt
Baurechtsmonitor 2024
31
Mängel pro Bauprojekt im Durchschnitt
BSB Bauschadenbericht
5–8
Gewerke pro Bau — jedes ein potenzieller Streitpartner
Bauindustrie Deutschland 2023
44 Mon.
Ø Verfahrensdauer erste Instanz
Statistisches Bundesamt
Mit unserem Schutz

Ihre Gesamtbelastung

750 €

Jahresprämie · 5 Jahre Laufzeit

Anwaltskosten Wir zahlen
Gerichtskosten Wir zahlen
Sachverständige Wir zahlen
Gegnerischer Anwalt Wir zahlen
Deckungssumme 100.000 € / Fall
Ihr Selbstbehalt 250 – 400 €
Ohne Versicherung

Ihr Kostenrisiko pro Fall

Geschätztes Gesamtrisiko

Eigener Anwalt
Gerichtskosten
Sachverständiger
Gegnerischer Anwalt
Baustop + Zinsen
Verfahrensdauer Ø 44 Monate

Mehrfachrisiko: Ein Bauprojekt, mehrere gleichzeitige Streitfälle

Unsere Deckung gilt pro Streitfall — nicht pro Projekt. Bei einem typischen Neubau mit 5–8 Gewerken können gleichzeitig Konflikte mit Architekt, Generalunternehmer, Handwerkern und Behörden entstehen. Jeder Fall wird separat gedeckt, bis zu 100.000 € je Streitfall. Ohne Versicherung multipliziert sich das Kostenrisiko entsprechend.

Typischer Ablauf eines Baurechtsstreits

Streit Monat 1–3
Anwalt & Gutachter Monat 3–8
Gerichtsverfahren 1. Instanz Monat 8–44 (Ø 44 Monate)
Berufung (falls eingelegt) + 12–30 weitere Monate

Quelle: Statistisches Bundesamt / Baurechtsuche.de — Baurechtsstreitigkeiten dauern in erster Instanz im Durchschnitt 44 Monate. Mit Berufung sind 6–10 Jahre keine Seltenheit. Während des gesamten Zeitraums: Baustop, laufende Kreditzinsen, ggf. doppelte Mietkosten.

Voraussetzungen

Wann kann der Schutz
abgeschlossen werden?

Vor dem ersten Spatenstich

Versicherungsbeginn muss vor Baubeginn liegen. Beim Bauträgergeschäft: vor dem notariellen Kaufvertrag (auch wenn Bau bereits begonnen hat).

Privat genutzte Immobilie

Eigentumswohnung, Einfamilienhaus (inkl. Einliegerwohnung), Mehrfamilienhaus bis 6 WE, Ferienwohnung/-haus in Deutschland.

Bausumme unter 3 Mio. €

Die Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme inkl. Grundstückskosten liegt unter 3.000.000 €. Maximal 1 Bauvorhaben pro Versicherungsnehmer innerhalb von 12 Monaten.

Kein Denkmalschutz

Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz — auch nicht in einem denkmalgeschützten Ensemble oder Ortskern.

Finanzierung / Versicherung vorhanden

Baufinanzierung, Bausparvertrag, Bauleistungsversicherung, Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder Rundum-Schutz für Hauseigentümer.

Antrag unterzeichnet, Bau nicht begonnen

Kreditantrag oder Versicherungsantrag ist bereits unterzeichnet. Der Bauherren-Rechtsschutz kann maximal 1 Jahr im Voraus beantragt werden.

Leistungsumfang

Alles drin.
Keine Lücken.

Vertrags- & Sachenrecht

Bau-, Werkvertrags- und Kaufverträge mit Bauunternehmen, Handwerkern und Lieferanten.

Architekten- & Planerhaftung

Planungs-, Kosten- und Aufsichtsfehler durch Architekten, Statiker und Bauleiter.

Öffentliches Baurecht

Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Behörden bei Genehmigungen und Auflagen.

Nachbarrechtsschutz

Konflikte über Grenzabstände, Immissionen und Beschädigungen am Nachbargrundstück.

Photovoltaik & Wärmepumpe

Streitigkeiten bei Anschaffung, Installation und Betrieb von PV-Anlagen und Wärmepumpen auf dem Grundstück.

Straf-Rechtsschutz

Verteidigungskosten bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen den Bauherrn.

Mediation

Außergerichtliche Einigung auf Wunsch — oft schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Immer ohne Selbstbeteiligung.

Rechtsservice Hotline

Telefonische Erstberatung rund um die Uhr — auch für Fälle, die gar nicht versichert sind.

Gibt es eine Wartezeit?

Nein — das ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal. Unser Bauherren-Rechtsschutz kennt keine Wartezeit. Der Schutz beginnt ab dem im Versicherungsschein genannten Datum. Bedingung: Der Versicherungsschutz muss vor Baubeginn beginnen.

Was bedeutet der Selbstbehalt genau?

Der Selbstbehalt gilt pro Rechtsschutzfall. Bei unserer Partner-Kanzlei: 250 € (Variante 1) oder 850 € (Variante 2). Bei freier Anwaltswahl: 400 € bzw. 1.000 €. Tipp: Partner-Kanzlei wählen — SB sinkt um 150 €, bei Unzufriedenheit übernehmen wir einmalig Mehrkosten bis 1.000 €.

Was ist mit dem Bauträgergeschäft?

Das Bauträgergeschäft ist versichert — auch wenn der Baubeginn bereits erfolgt ist. Bedingung: Die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages darf beim Versicherungsbeginn noch nicht erfolgt sein. Dies gilt auch beim Erwerb eines Rohbaus oder eines fertigen Musterhauses.

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Die Deckungssumme beträgt 100.000 € je Rechtsschutzfall — das entspricht dem maximalen Kostenrahmen für Anwalt, Gericht, Sachverständige und die gegnerischen Anwaltskosten.

Was passiert, wenn die Bausumme sich erhöht?

Die Bausumme muss zunächst nicht nachgewiesen werden — sie wird im Schadenfall gesondert überprüft. Bei nachträglicher Erhöhung (z. B. Nachfinanzierung) erfolgt eine entsprechende Prämienanpassung (Nachpolicierung).

Welche Kosten übernehmen wir im Rechtsstreit?

Wir übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugenentschädigungen, Reisekosten sowie — falls Sie den Prozess verlieren — die gegnerischen Anwaltskosten (soweit Sie diese zu tragen haben).

Wann entfällt die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung entfällt vollständig bei Fällen, die durch eine einfache Beratung erledigt werden, bei der telefonischen Erstberatung sowie bei einer außergerichtlichen Mediation.

Kann ich meinen Anwalt frei wählen?

Ja — bei gerichtlichen Verfahren freie Anwaltswahl. Wir übernehmen Kosten bis zur gesetzlichen Vergütung. Mit unserer Partner-Kanzlei sinkt die Selbstbeteiligung um 150 € — und bei Unzufriedenheit übernehmen wir einmalig Mehrkosten bis 1.000 €.