Jeder zweite Hausbau endet im Streit. Mängel, Verzögerungen, falsche Abrechnungen – und plötzlich stehen Sie allein gegen Architekten, Baufirmen und Behörden. Wir kämpfen für Sie.
Hausbau ist komplex. Hundert Entscheidungen. Hundert Beteiligte. Irgendwann geht etwas schief. Und dann steht man allein da — gegen Baufirmen, Architekten, Behörden mit ihren Anwälten.
Wichtige Rechtsschutz-Ergänzung: Branchenüblich sind Baurisiken aus normalen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen und müssen separat über den Bauherren-Rechtsschutz abgesichert werden.
Meldezeitraum bis zu 8 Jahre
¹ Schadensfälle, die bis zu 1 Jahr vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, können gedeckt sein (wenn beim Abschluss nicht bekannt). ² Nach Ablauf der 5-jährigen Laufzeit haben Versicherungsnehmer 3 weitere Jahre zur Nachmeldung.
Risse im Mauerwerk, undichte Dächer, fehlerhafte Wärmedämmung. Ursachen sind häufig nur durch teure Sachverständigengutachten zu ermitteln. Ohne Schutz tragen Sie alle Verfahrenskosten allein.
Falsch berechneter Baugrund, fehlerhafte Kostenpläne, mangelhafte Bauaufsicht. Architekten haften — aber der Weg dorthin kostet Zeit und Geld.
Größere Sanierungsmaßnahmen sind teuer und anfällig für Fehler. Schützen Sie sich, damit Ihre Finanzierung durch Mehrkosten aus Nachbesserungen nicht gefährdet wird.
Verschwiegene Mängel, arglistige Täuschung, nachträglich entdeckte Schäden — auch beim Immobilienkauf greift der Bauherren-Rechtsschutz.
Echte Fälle aus unserer Beratungspraxis. Angegeben ist das Kostenrisiko bis einschließlich erster Instanz.
Baufirma meldet 3 Monate Verzögerung — und fordert trotzdem die Bezugsfertigkeitsrate. Der Bauherr will per einstweiliger Verfügung klagen. Die Baufirma verweist ihrerseits auf Baumängel als Ursache der Verzögerung.
NeubauArchitekt übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Das fertige Haus weist wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel auf und kann nicht bezogen werden.
PlanungsfehlerNach dem Kauf eines vermieteten Zweifamilienhauses wird umfangreicher Hausschwamm-Befall unter frisch verlegten Dielen entdeckt. Begründeter Verdacht auf vorsätzliches Verschweigen des Mangels.
GebrauchtimmobilieBei der Abnahme eines Neubaus ergibt sich eine Mängelliste mit mehr als 70 Punkten. Ein gerichtlicher Sachverständiger soll klären, ob alle Arbeiten korrekt ausgeführt wurden.
NeubauZwei Jahre nach Errichtung des neuen Dachstuhls wird Schimmelpilz am Holzgebälk entdeckt. Untersuchungen ergeben: Das Gebälk war beim Einbau bereits pilzbelastet. Mehrfache Fristensetzung erfolglos.
UmbauFirmeninhaber erscheint trotz Zusage nicht zur Bauaufsicht. Zum Winterbeginn erfolgt keine Absicherung der Baustelle gegen Kälte und Feuchtigkeit. Mehrere Probleme häufen sich an. Kostenrisiko übersteigt sogar den Streitwert.
UmbauBau-/Kauf-/Sanierungssumme inkl. Grundstückskosten
Für Sanierungsmaßnahmen und kleinere Bauvorhaben bis 80.000 € — mit festen Einmalprämien. Einfach, schnell, günstig.
Ideal für Heizungsmodernisierung, Fensteraustausch, Dachsanierung und andere kleinere Sanierungsmaßnahmen.
Bauherren-Rechtsschutz ist nicht gleich Bauherren-Rechtsschutz — die Unterschiede bei Preis, Deckung und Bedingungen sind erheblich.
Basierend auf Ihrer gewählten Bausumme — ein realistischer Vergleich zwischen dem Schutzfall mit unserem Rechtsschutz und den Kosten, die Sie ohne Versicherung selbst tragen müssten.
Ihre Gesamtbelastung
Jahresprämie · 5 Jahre Laufzeit
Ihr Kostenrisiko pro Fall
Geschätztes Gesamtrisiko
Mehrfachrisiko: Ein Bauprojekt, mehrere gleichzeitige Streitfälle
Unsere Deckung gilt pro Streitfall — nicht pro Projekt. Bei einem typischen Neubau mit 5–8 Gewerken können gleichzeitig Konflikte mit Architekt, Generalunternehmer, Handwerkern und Behörden entstehen. Jeder Fall wird separat gedeckt, bis zu 100.000 € je Streitfall. Ohne Versicherung multipliziert sich das Kostenrisiko entsprechend.
Typischer Ablauf eines Baurechtsstreits
Quelle: Statistisches Bundesamt / Baurechtsuche.de — Baurechtsstreitigkeiten dauern in erster Instanz im Durchschnitt 44 Monate. Mit Berufung sind 6–10 Jahre keine Seltenheit. Während des gesamten Zeitraums: Baustop, laufende Kreditzinsen, ggf. doppelte Mietkosten.
Versicherungsbeginn muss vor Baubeginn liegen. Beim Bauträgergeschäft: vor dem notariellen Kaufvertrag (auch wenn Bau bereits begonnen hat).
Eigentumswohnung, Einfamilienhaus (inkl. Einliegerwohnung), Mehrfamilienhaus bis 6 WE, Ferienwohnung/-haus in Deutschland.
Die Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme inkl. Grundstückskosten liegt unter 3.000.000 €. Maximal 1 Bauvorhaben pro Versicherungsnehmer innerhalb von 12 Monaten.
Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz — auch nicht in einem denkmalgeschützten Ensemble oder Ortskern.
Baufinanzierung, Bausparvertrag, Bauleistungsversicherung, Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder Rundum-Schutz für Hauseigentümer.
Kreditantrag oder Versicherungsantrag ist bereits unterzeichnet. Der Bauherren-Rechtsschutz kann maximal 1 Jahr im Voraus beantragt werden.
Bau-, Werkvertrags- und Kaufverträge mit Bauunternehmen, Handwerkern und Lieferanten.
Planungs-, Kosten- und Aufsichtsfehler durch Architekten, Statiker und Bauleiter.
Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Behörden bei Genehmigungen und Auflagen.
Konflikte über Grenzabstände, Immissionen und Beschädigungen am Nachbargrundstück.
Streitigkeiten bei Anschaffung, Installation und Betrieb von PV-Anlagen und Wärmepumpen auf dem Grundstück.
Verteidigungskosten bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen den Bauherrn.
Außergerichtliche Einigung auf Wunsch — oft schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Immer ohne Selbstbeteiligung.
Telefonische Erstberatung rund um die Uhr — auch für Fälle, die gar nicht versichert sind.
Nein — das ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal. Unser Bauherren-Rechtsschutz kennt keine Wartezeit. Der Schutz beginnt ab dem im Versicherungsschein genannten Datum. Bedingung: Der Versicherungsschutz muss vor Baubeginn beginnen.
Der Selbstbehalt gilt pro Rechtsschutzfall. Bei unserer Partner-Kanzlei: 250 € (Variante 1) oder 850 € (Variante 2). Bei freier Anwaltswahl: 400 € bzw. 1.000 €. Tipp: Partner-Kanzlei wählen — SB sinkt um 150 €, bei Unzufriedenheit übernehmen wir einmalig Mehrkosten bis 1.000 €.
Das Bauträgergeschäft ist versichert — auch wenn der Baubeginn bereits erfolgt ist. Bedingung: Die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages darf beim Versicherungsbeginn noch nicht erfolgt sein. Dies gilt auch beim Erwerb eines Rohbaus oder eines fertigen Musterhauses.
Die Deckungssumme beträgt 100.000 € je Rechtsschutzfall — das entspricht dem maximalen Kostenrahmen für Anwalt, Gericht, Sachverständige und die gegnerischen Anwaltskosten.
Die Bausumme muss zunächst nicht nachgewiesen werden — sie wird im Schadenfall gesondert überprüft. Bei nachträglicher Erhöhung (z. B. Nachfinanzierung) erfolgt eine entsprechende Prämienanpassung (Nachpolicierung).
Wir übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugenentschädigungen, Reisekosten sowie — falls Sie den Prozess verlieren — die gegnerischen Anwaltskosten (soweit Sie diese zu tragen haben).
Die Selbstbeteiligung entfällt vollständig bei Fällen, die durch eine einfache Beratung erledigt werden, bei der telefonischen Erstberatung sowie bei einer außergerichtlichen Mediation.
Ja — bei gerichtlichen Verfahren freie Anwaltswahl. Wir übernehmen Kosten bis zur gesetzlichen Vergütung. Mit unserer Partner-Kanzlei sinkt die Selbstbeteiligung um 150 € — und bei Unzufriedenheit übernehmen wir einmalig Mehrkosten bis 1.000 €.
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