Vor dem Notartermin
Kauf vom Bauträger: Checkliste vor dem Notartermin
Mit der Unterschrift beim Notar wird der Kauf verbindlich. Danach lässt sich kaum noch etwas ändern. Diese elf Punkte sollten Sie vorher geklärt haben, damit aus dem Traum vom Neubau kein jahrelanger Streit wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Vertragsentwurf erhalten Sie in der Regel zwei Wochen vor dem Notartermin. Nutzen Sie die Zeit zum Prüfen.
- Gezahlt wird nur nach Baufortschritt, in höchstens sieben Raten nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
- Ein Bauherren-Rechtsschutz muss vor dem Notartermin beginnen, auch wenn schon gebaut wird.
Warum der Notartermin der entscheidende Moment ist
Ein Bauträgervertrag muss notariell beurkundet werden. Mit der Unterschrift sind Baubeschreibung, Termine und Zahlungsplan festgelegt. Spätere Änderungen gehen nur noch, wenn der Bauträger zustimmt, und meist gegen Aufpreis.
Für Ihre Absicherung gilt dasselbe: Streit mit dem Bauträger ist nur versicherbar, wenn der Bauherren-Rechtsschutz vor dem Notartermin beginnt. Beim Bauträgergeschäft zählt dieser Termin, nicht der Baubeginn. Das gilt auch, wenn Sie einen Rohbau oder ein fertiges Musterhaus kaufen.
Die Checkliste zum Abhaken
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Der Zahlungsplan nach MaBV im Überblick
Die Makler- und Bauträgerverordnung legt fest, welcher Anteil des Kaufpreises nach welchem Bauabschnitt höchstens fällig wird. Zuerst werden 30 % nach Beginn der Erdarbeiten fällig. Die übrigen 70 % verteilen sich auf die folgenden Abschnitte. Der Bauträger fasst sie zu höchstens sieben Raten zusammen.
| Bauabschnitt | Anteil |
|---|---|
| Beginn der Erdarbeiten | 30 % des Kaufpreises |
| Vom verbleibenden Betrag (70 %): | |
| Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten | 40 % |
| Dachflächen und Dachrinnen | 8 % |
| Rohinstallation Heizung | 3 % |
| Rohinstallation Sanitär | 3 % |
| Rohinstallation Elektro | 3 % |
| Fenster einschließlich Verglasung | 10 % |
| Innenputz | 6 % |
| Estrich | 3 % |
| Fliesen im Sanitärbereich | 4 % |
| Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Übergabe | 12 % |
| Fassade | 3 % |
| Vollständige Fertigstellung | 5 % |
Die wichtigste Regel: Zahlen Sie nie für Arbeiten, die noch nicht erledigt sind. Lassen Sie sich den Baufortschritt vor jeder Rate zeigen oder von einem Sachverständigen bestätigen.
Typische Warnsignale
- Der Bauträger verlangt Geld vor Beginn der Erdarbeiten.
- Der Notartermin soll unter Zeitdruck stattfinden („nur noch diese Woche zu diesem Preis“).
- Die Baubeschreibung ist nur wenige Seiten lang und bleibt vage.
- Die Fertigstellung ist nur „voraussichtlich“ angegeben, ohne Datum.
- Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums soll eine Person übernehmen, die der Bauträger aussucht.
Notartermin steht schon fest?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Ich prüfe mit Ihnen, ob Ihr Kauf versicherbar ist, und melde mich innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Wie lange vor dem Notartermin bekomme ich den Vertragsentwurf?
In der Regel zwei Wochen vorher. So sieht es das Beurkundungsgesetz für Verbraucherverträge vor. Die Frist soll Ihnen Zeit geben, den Vertrag in Ruhe zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Darf der Bauträger eine Anzahlung verlangen?
Nein. Nach der Makler- und Bauträgerverordnung darf der Bauträger Geld nur nach Baufortschritt verlangen. Die erste Rate ist frühestens nach Beginn der Erdarbeiten fällig und erst, wenn bestimmte Sicherheiten wie die Auflassungsvormerkung vorliegen.
Kann ich mich rechtlich absichern, wenn das Haus schon im Bau ist?
Ja. Beim Kauf vom Bauträger zählt für den Bauherren-Rechtsschutz der Notartermin, nicht der Baubeginn. Er muss vor der Unterschrift beginnen. Das gilt auch beim Kauf eines Rohbaus oder fertigen Musterhauses.
Wie lange habe ich Gewährleistung gegenüber dem Bauträger?
Für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Deshalb ist eine sorgfältige Abnahme so wichtig: Mängel, die Sie dabei kennen, müssen Sie ausdrücklich vorbehalten. Wie das geht, steht in der Checkliste für die Bauabnahme.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Lassen Sie Ihren Bauträgervertrag vor der Beurkundung von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen.