Vor dem Notartermin

Kauf vom Bauträger: Checkliste vor dem Notartermin

Mit der Unterschrift beim Notar wird der Kauf verbindlich. Danach lässt sich kaum noch etwas ändern. Diese elf Punkte sollten Sie vorher geklärt haben, damit aus dem Traum vom Neubau kein jahrelanger Streit wird.

Dimitri Zapow · Stand: Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Warum der Notartermin der entscheidende Moment ist

Ein Bauträgervertrag muss notariell beurkundet werden. Mit der Unterschrift sind Baubeschreibung, Termine und Zahlungsplan festgelegt. Spätere Änderungen gehen nur noch, wenn der Bauträger zustimmt, und meist gegen Aufpreis.

Für Ihre Absicherung gilt dasselbe: Streit mit dem Bauträger ist nur versicherbar, wenn der Bauherren-Rechtsschutz vor dem Notartermin beginnt. Beim Bauträgergeschäft zählt dieser Termin, nicht der Baubeginn. Das gilt auch, wenn Sie einen Rohbau oder ein fertiges Musterhaus kaufen.

Die Checkliste zum Abhaken

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Der Zahlungsplan nach MaBV im Überblick

Die Makler- und Bauträgerverordnung legt fest, welcher Anteil des Kaufpreises nach welchem Bauabschnitt höchstens fällig wird. Zuerst werden 30 % nach Beginn der Erdarbeiten fällig. Die übrigen 70 % verteilen sich auf die folgenden Abschnitte. Der Bauträger fasst sie zu höchstens sieben Raten zusammen.

BauabschnittAnteil
Beginn der Erdarbeiten30 % des Kaufpreises
Vom verbleibenden Betrag (70 %):
Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten40 %
Dachflächen und Dachrinnen8 %
Rohinstallation Heizung3 %
Rohinstallation Sanitär3 %
Rohinstallation Elektro3 %
Fenster einschließlich Verglasung10 %
Innenputz6 %
Estrich3 %
Fliesen im Sanitärbereich4 %
Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Übergabe12 %
Fassade3 %
Vollständige Fertigstellung5 %

Die wichtigste Regel: Zahlen Sie nie für Arbeiten, die noch nicht erledigt sind. Lassen Sie sich den Baufortschritt vor jeder Rate zeigen oder von einem Sachverständigen bestätigen.

Typische Warnsignale

Notartermin steht schon fest?

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Häufige Fragen

Wie lange vor dem Notartermin bekomme ich den Vertragsentwurf?

In der Regel zwei Wochen vorher. So sieht es das Beurkundungsgesetz für Verbraucherverträge vor. Die Frist soll Ihnen Zeit geben, den Vertrag in Ruhe zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Darf der Bauträger eine Anzahlung verlangen?

Nein. Nach der Makler- und Bauträgerverordnung darf der Bauträger Geld nur nach Baufortschritt verlangen. Die erste Rate ist frühestens nach Beginn der Erdarbeiten fällig und erst, wenn bestimmte Sicherheiten wie die Auflassungsvormerkung vorliegen.

Kann ich mich rechtlich absichern, wenn das Haus schon im Bau ist?

Ja. Beim Kauf vom Bauträger zählt für den Bauherren-Rechtsschutz der Notartermin, nicht der Baubeginn. Er muss vor der Unterschrift beginnen. Das gilt auch beim Kauf eines Rohbaus oder fertigen Musterhauses.

Wie lange habe ich Gewährleistung gegenüber dem Bauträger?

Für Bauleistungen in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Deshalb ist eine sorgfältige Abnahme so wichtig: Mängel, die Sie dabei kennen, müssen Sie ausdrücklich vorbehalten. Wie das geht, steht in der Checkliste für die Bauabnahme.

Dimitri Zapow
Dimitri ZapowBerater für Bauherren-Rechtsschutz bei der SV SparkassenVersicherung. Telefon 06431 498-1020

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Lassen Sie Ihren Bauträgervertrag vor der Beurkundung von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen.

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