Vor dem Bau
Bauherren-Rechtsschutz: Kosten und wann er sich lohnt
Der Beitrag richtet sich nach Ihrer Bausumme und beginnt bei 144 € im Jahr. Bei 300.000 € Bausumme zahlen Sie zum Beispiel 750 € im Jahr, mit höherem Selbstbehalt 540 €. Ein einziger Streit vor Gericht kostet dagegen schnell 15.000 bis 30.000 €.
Das Wichtigste in Kürze
- Jährlich: 0,25 % der Bausumme mit 250 € Selbstbehalt oder 0,18 % mit 850 € Selbstbehalt, mindestens 144 € im Jahr.
- Oder einmalig für die gesamte Bauzeit: 1,14 % bzw. 0,83 % der Bausumme, mindestens 625 €.
- Kleinere Projekte bis 80.000 € gibt es mit fester Einmalprämie ab 325 €.
- Versichert sind bis 100.000 € je Streitfall, ohne Wartezeit. Abschließen können Sie nur vor Baubeginn.
So berechnet sich der Beitrag
Grundlage ist die Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme einschließlich Grundstückskosten. Sie wählen, ob Sie jährlich oder einmalig zahlen und wie hoch Ihr Selbstbehalt im Streitfall sein soll:
| Variante | Beitragssatz | Mindestbeitrag |
|---|---|---|
| Jährlich, 250 € Selbstbehalt | 0,25 % pro Jahr | 144 € pro Jahr |
| Jährlich, 850 € Selbstbehalt | 0,18 % pro Jahr | 144 € pro Jahr |
| Einmalig, 250 € Selbstbehalt | 1,14 % einmal | 625 € |
| Einmalig, 850 € Selbstbehalt | 0,83 % einmal | 625 € |
Der jährliche Tarif läuft 5 Jahre. Die Einmalprämie zahlen Sie einmal für die gesamte Bauzeit.
Der Selbstbehalt gilt mit der Partner-Kanzlei. Wählen Sie Ihren Anwalt frei, steigt er auf 400 € bzw. 1.000 €. Bei Beratung, telefonischer Erstberatung und Mediation fällt kein Selbstbehalt an.
Rechenbeispiele nach Bausumme
| Bausumme | Jährlich, 250 € SB | Einmalig, 250 € SB | Einmalig, 850 € SB |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 500 € pro Jahr | 2.280 € | 1.660 € |
| 300.000 € | 750 € pro Jahr | 3.420 € | 2.490 € |
| 400.000 € | 1.000 € pro Jahr | 4.560 € | 3.320 € |
| 500.000 € | 1.250 € pro Jahr | 5.700 € | 4.150 € |
Zum Vergleich: Fünf Jahresbeiträge mit 250 € Selbstbehalt ergeben bei 300.000 € zusammen 3.750 €. Die Einmalprämie ist mit 3.420 € etwas günstiger. Mit 850 € Selbstbehalt kostet der Jahrestarif bei 300.000 € nur 540 € im Jahr.
Ihre eigene Bausumme können Sie im Rechner auf der Startseite einstellen. Die Werte hier sind Beispiele nach den Tarifsätzen. Verbindlich ist Ihr persönliches Angebot.
Kleinere Projekte bis 80.000 €
Für Sanierungen wie Heizung, Fenster oder Dach gibt es einen eigenen Tarif mit fester Einmalprämie:
| Projekt bis 20.000 € | 325 € einmalig |
| Projekt bis 50.000 € | 425 € einmalig |
| Projekt bis 80.000 € | 525 € einmalig |
Was Sie für den Beitrag bekommen
Kommt es zum Streit, übernimmt der Bauherren-Rechtsschutz die Kosten für:
- Ihren Anwalt und die Gerichtskosten
- Sachverständige, Zeugen und Reisekosten
- die Anwaltskosten der Gegenseite, falls Sie verlieren
Und das bis 100.000 € je Rechtsschutzfall. Jeder Streit zählt einzeln, die Summe ist nicht pro Bauvorhaben gedeckelt. Eine Wartezeit gibt es nicht.
Versichert ist Streit rund um Bau- und Kaufverträge, mit Architekten und Planern, mit Behörden und Nachbarn sowie rund um Photovoltaik und Wärmepumpe. Dazu kommen Strafrechtsschutz, Mediation und eine Rechts-Hotline für die Erstberatung.
Wann sich der Schutz lohnt
Ob sich eine Versicherung lohnt, hängt davon ab, was im schlimmsten Fall auf Sie zukommt. Beispiele aus der Beratungspraxis, jeweils mit dem Kostenrisiko bis einschließlich erster Instanz:
| Fall | Streitwert | Kostenrisiko |
|---|---|---|
| 70 Mängel bei der Abnahme eines Neubaus | 120.000 € | 15.614 € |
| Falscher Baugrund, Haus nicht bewohnbar | 250.000 € | 23.717 € |
| Bauverzug und strittige Abschlagszahlung | 410.000 € | 31.124 € |
Ein einziger Streit, der vor Gericht geht, kostet also ein Vielfaches des Beitrags. Natürlich endet nicht jeder Bau vor Gericht. Der Schutz ist für den Fall gedacht, in dem es passiert und Sie sich einen Prozess sonst nicht leisten wollen oder können.
Besonders sinnvoll ist er, wenn
- Sie mit einer Baufirma oder einem Bauträger bauen und hohe Abschläge zahlen,
- die Bausumme hoch ist und Ihre Rücklagen knapp sind,
- Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen und versteckte Mängel nicht ausschließen können.
Weniger nötig ist er, wenn Sie ein Prozessrisiko von 20.000 € und mehr problemlos selbst tragen können. Bei kleinen Projekten reicht oft der Tarif bis 80.000 €.
Nicht versicherbar sind gewerblich genutzte Objekte, Denkmalschutz-Objekte und Bausummen ab 3 Mio. €.
250 € oder 850 € Selbstbehalt?
Der höhere Selbstbehalt senkt den Beitrag. Bei 300.000 € Bausumme sparen Sie im Jahrestarif 210 € pro Jahr, über 5 Jahre also 1.050 €. Dafür zahlen Sie je Streitfall 600 € mehr selbst.
Die Faustregel: Bei mittleren und höheren Bausummen und höchstens einem Streitfall ist der höhere Selbstbehalt meist günstiger. Rechnen Sie mit mehreren Streitpunkten, zum Beispiel mit Baufirma und Architekt, ist der niedrige Selbstbehalt die sicherere Wahl.
Was kostet es bei Ihrer Bausumme?
Ich rechne Ihnen alle Varianten durch und prüfe, ob Ihr Vorhaben versicherbar ist. Kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Was kostet ein Bauherren-Rechtsschutz?
Der Jahresbeitrag liegt bei 0,25 % der Bausumme mit 250 € Selbstbehalt oder 0,18 % mit 850 € Selbstbehalt, mindestens 144 € im Jahr bei 5 Jahren Laufzeit. Alternativ gibt es eine Einmalprämie für die gesamte Bauzeit. Bei 300.000 € Bausumme sind das zum Beispiel 750 € im Jahr.
Welcher Selbstbehalt ist sinnvoll?
Der höhere Selbstbehalt senkt den Beitrag. Bei mittleren und höheren Bausummen und höchstens einem Streitfall ist er meist günstiger. Wer mit mehreren Streitpunkten rechnet, fährt mit dem niedrigen Selbstbehalt besser.
Was passiert, wenn die Bausumme steigt?
Die Bausumme muss zunächst nicht nachgewiesen werden. Steigt sie, zum Beispiel durch eine Nachfinanzierung, wird der Beitrag angepasst.
Gibt es eine Wartezeit?
Nein. Der Schutz gilt ab dem Datum im Versicherungsschein. Er muss aber vor Baubeginn beginnen, beim Kauf vor dem Notartermin. Mehr dazu im Artikel Rechtsschutz nach Baubeginn.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die Beiträge sind Beispielwerte nach den Tarifsätzen. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die Versicherungsbedingungen.